Allgemeine Geschäftsbedingungen „Hundesitter Oberland“ Monika Gajic
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Zwischen dem Vertragspartner – nachfolgend Kunde – und „Hundesitter Oberland“, Monika Gajic – nachfolgend Betreuer – wird ein Betreuungsvertrag über die zeitweise Unterbringung, Versorgung und Betreuung eines Hundes oder anderen Tieres – die Begriffe werden nachfolgend in dem Sinne verwendet, dass es sich auch um mehrere Tiere eines Kunden handeln kann – geschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB – sind Vertragsbestandteil des zwischen dem Kunden und dem Betreuer geschlossenen Betreuungsvertrages.
1.2 Der Betreuer nimmt das Tier des Kunden für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Das Tier wird während seines Aufenthaltes bei dem Betreuer artgerecht und nach Maßgabe und entsprechend den jeweils geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen betreut, gepflegt – was, die Reinigung von Gehegen einschließt – und soweit artspezifisch erforderlich – beschäftigt. Zu den Leistungen des Betreuers in Bezug auf Hunde zählen auch Spaziergänge, artgerechtes „Spielen und Toben“ und individuelle Betreuung.
1.3 Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie Ausrüstungsgegenstände sind vom Kunden zu stellen. Medikamente mit schriftlicher Anweisung zur Verabreichung, Pflegeutensilien sowie das Futter des Tieres werden ebenfalls von dem Kunden gestellt.
1.4 Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass die betreuten Tiere – soweit Gruppenhaltung artspezifischen Haltungsanforderungen entspricht – grundsätzlich in Kleingruppen betreut werden, deren Zusammensetzung in der Verantwortung des Betreuers liegt. Dem Kunden sind die Risiken von Gruppenhaltung bekannt; er stimmt der Betreuung seines Tieres in Gruppen zu.
1.5 Der Betreuungsvertrag umfasst die Abholung und den Rücktransport des Tieres zum Kunden, soweit das Tier nicht auf dem Anwesen des Kunden betreut wird.
1.6 Besondere Regelungen für die Betreuung von Hunden:
1.6.1 Die Ausbildung des Hundes ist nicht Vertragsgegenstand. Dem Kunden ist bekannt, dass die Unterbrechung des Trainings oder einer Ausbildung des betreuten Hundes zu Trainings- oder Ausbildungsrückschritten führen kann (Anmerkung: Wenn ein Hund über längere Zeit in Betreuung ist und es dadurch zu einer Unterbrechung seiner Ausbildung kommt, kann dies zu Ausbildungsrückschritten Führen; ist für Sie vermutlich nicht relevant).
1.6.2 Hunde, die erstmals vom Betreuer betreut werden sollen, müssen zuvor einen Probespaziergang bei dem Betreuer absolvieren, um sicherzustellen, dass sie im Hinblick auf ihre Sozialverträglichkeit und ihr Kommunikationsverhalten für die Betreuung durch den Betreuer geeignet sind.
1.6.3 Der Betreuer ist berechtigt, Hunden, deren Sozialverträglichkeit zweifelhaft, oder zur Vermeidung von Beißvorfällen nach eigenem fachlichen Ermessen einen „Maulkorb“ aufzusetzen, der tierschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Dies ist dem Kunden bekannt und wird von ihm akzeptiert.
1.7 Soweit der Betreuer das Tier im Anwesen oder Räumen des Kunden betreut, ist er verpflichtet, Schlüssel sorgfältig aufzubewahren, Schlüssel, Zugangscodes etc. nicht an Dritte weiterzugeben und Unbefugten keinen Zugang zu dem Anwesen oder Räumen des Kunden zu gewähren.
§ 2 Impfschutz; Erkrankungen und Verletzungen; Freilauf; Läufigkeit; Haftpflichtversicherung; ordnungsbehördliche Verfügungen; tierärztliche Behandlungen; Tod des Tieres
2.1 Der Betreuer kann verlangen, dass der Kunde durch Vorlage eines Impfpasses nachweist, dass das Tier über Impfschutz in dem vom Betreuer für erforderlich gehaltenen Umfang verfügt.
2.2 Der Kunde versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Tier im Zeitpunkt der Abholung durch den Betreuer frei von ansteckenden Krankheiten und ungewöhnlichem Befall von Ekto- und Endoparasiten ist. In Bezug auf Hunde und Katzen versichert der Kunde, dass das Tier innerhalb der letzten drei Monate vor Beginn der Betreuung entwurmt wurde und innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der Betreuung eine „Spot on“ Zecken- und Flohprophylaxe bzw. vergleichbare Behandlung erhalten hat (Anmerkung: Sie können im Einzelfall immer Abweichendes mit einem Kunden vereinbaren, das dieser Regelung rechtlich vorgeht).
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Anmeldeformular anzugeben, wenn das Tier unter chronischen Erkrankungen oder unter Verletzungen leidet oder Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. übermäßige Aggressivität, Ängstlichkeit oder – in Bezug auf Hunde – nicht sichere „Stubenreinheit“ zeigt. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet anzugeben, ob das Tier unter Allergien, Unverträglichkeiten (z.B. Transport in Fahrzeugen, Unverträglichkeiten in Bezug auf Menschen, Tiere, Artgenossen oder bestimmte Umweltreize etc.) zeigt; wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Anmeldeformular verwiesen.
2.4 Besondere Regelungen für die Betreuung von Hunden:
2.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Anmeldeformular zu erklären, ob er damit einverstanden ist, dass der Hund während der Spaziergänge unangeleint laufen gelassen werden kann. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, dem Betreuer mitzuteilen, ob sein Hund dazu neigt, „auszureißen“ oder Zäune oder Einfriedungen zu überwinden. Im Falle des Einverständnisses des Kunden wird seinem Hund Freilauf auf ausgewiesenen Auslaufflächen und während der Spaziergänge auf Risiko des Kunden gewährt. Sollte der Hund entlaufen, wird der Betreuer den Kunden unverzüglich informieren.
2.4.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreuer im Anmeldeformular darüber zu informieren, wenn eine Hündin möglicherweise während der Dauer ihres Aufenthalts beim Betreuer läufig werden könnte Wird eine Hündin während ihres Aufenthaltes bei dem Betreuer läufig, ist ab dem Tag der Läufigkeit wird für jeden weiteren Tag der Betreuung ein Aufschlag von € 5,00 auf den vereinbarten Tagessatz in Rechnung gestellt. Der Betreuer entscheidet, ob läufige Hündinnen oder intakte Rüden an Gruppenspaziergängen teilnehmen.
2.4.3 Der Kunde versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung besteht, der Hund steuerlich gemeldet und durch einen Chip gekennzeichnet ist. Der Kunde weist dies auf vor Beginn der Betreuung gegenüber dem Betreuer nach.
2.4.4 Der Kunde ist verpflichtet im Anmeldeformular anzugeben ob ordnungsbehördlichen Verfügungen (z.B. Leinen- und Maulkorbzwang, Gefährlichkeitsfeststellung) in Bezug auf den Hund ergangen sind oder ob es sich bei dem Hund um einen „Kampfhund“ i.S.v. Art. 37 LStVG i.V.m. § 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit handelt.
2.5 Der Kunde hat dem Betreuer unverzüglich in Textform mitzuteilen, wenn nach der Anmeldung des Hundes Änderungen bezüglich der zu 2.1 bis 2.4 genannten Sachverhalte eintreten.
2.6 Der Kunde teilt dem Betreuer im Betreuungsvertrag seine Kontaktdaten (Mobiltelefon-Nummer; e-mail-Adresse), unter denen er währende der Unterbringung des Tieres in Notfällen erreichbar ist, sowie die Kontaktdaten eines Ersatzansprechpartners mit. Im Falle der Erkrankung oder Verletzung des Tieres wird der Betreuer die erforderlichen Maßnahmen mit dem Kunden oder – wenn dieser nicht erreichbar ist – mit dem Ersatzansprechpartner abstimmen.
2.7 Im Falle von Gefahr in Verzug für das Leben oder die Gesundheit des Tieres oder wenn der Kunde oder sein Ersatzansprechpartner in einem angemessenen Zeitrahmen nicht erreichbar sind, veranlasst der Betreuer die tierärztlich erforderliche Versorgung des Tieres durch einen von dem Betreuer ausgewählten Tierarzt, soweit dies erforderlich erscheint.
2.8 Die Kosten der tierärztlichen Behandlung (Honorare, Medikamente, Laborkosten etc.) trägt der Kunde. Der Betreuer rechnet Fahrtkosten mit einem Betrag von € 0,50 pro gefahrenen Kilometer ab. Die Begleitung eines Tieres im Rahmen seiner tierärztlichen Behandlung durch den Betreuer wird nach Zeitaufwand mit einem Betrag von € 5,00 je angefangene 15 Minuten und Person abgerechnet.
2.9 Sollte aus medizinischen Gründen die unverzügliche Einschläferung eines Tieres erforderlich sein, wird der Betreuer die Entscheidung des Kunden oder des von dem Kunden benannten Ersatzansprechpartners einholen. Der Betreuer wird die Einschläferung eines Tieres nach eigener Entscheidung nur dann veranlassen, wenn die Entscheidung des Kunden oder des von ihm benannten Ersatzansprechpartners nicht eingeholt werden kann und die unverzügliche Einschläferung des Tieres veterinärmedizinisch indiziert ist; dies ist von dem behandelnden Tierarzt schriftlich zu bestätigen.
§ 3 Futterversorgung
3.1 Das Futter für das Tier für die Dauer seiner Betreuung durch den Betreuer wird vom Kunden gestellt, um eine Futterumstellung zu vermeiden und Futterunverträglichkeiten oder Erkrankungen des Tieres vorzubeugen.
3.2 Reicht das vom Kunden gestellte Futter nicht aus oder muss der Betreuer aus einem sonstigen Grund Futter zur Verfügung stellen, werden dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Auswahl des Futters wird sich der Betreuer an dem vom Kunden gestellten Futter orientieren.
§ 4 Preise; Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Preise für die Leistungen und Angebote des Betreuers richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, die der Betreuer auf Ihrer Internetpräsenz https://hundesitter-oberland.de veröffentlicht.
4.2 Die Vergütung ist nach Rechnungstellung fällig.
§ 5 Pfandrecht
Dem Betreuer steht entsprechend § 647 BGB wegen ihrer Forderungen aus dem Betreuungsvertrag ein Pfandrecht an den in Betreuung gegebenen Tier zu.
§ 6 Vertragsschluss; Reservierungsgebühr; Rücktritt vom Betreuungsvertrag durch den Kunden
6.1 Der Betreuungsvertrag kommt mit Zugang eines vom Kunden ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars bei dem Betreuer zustande, es sei denn, der Betreuer widerspricht dem Vertragsschluss innerhalb von zwei Tagen ab Zugang des Anmeldeformulars bei ihm. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Betreuungsplatz für das Tier als für den Kunden reserviert.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Betreuungsvertrag ist der Kunde verpflichtet, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eine Stornierungsgebühr an den Betreuer zu zahlen:
a. Bei einem Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem die vereinbarte Betreuung des Tieres beginnen sollte – Stichtag –, fällt keine Stornierungsgebühr an.
b. Erfolgt der Rücktritt spätestens 7 Tage vor dem Stichtag beträgt die Stornierungsgebühr 30 %.
c. Erfolgt der Rücktritt spätestens 2 Tage vor dem Stichtag beträgt die Stornierungsgebühr 70 %.
d. Erfolgt der Rücktritt weniger als 2 Tage vor dem Stichtag, beträgt die Stornierungsgebühr 90 % des Pensionspreises.
Ein vom Kunden geleisteter Vorschuss wird auf die Stornierungsgebühr angerechnet.
§ 7 Kündigung des Vertrages durch den Betreuer
7.1 Der Betreuer ist berechtigt, den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. Der Vorschuss nicht bei Fälligkeit gezahlt wird,
b. der Kunde gegenüber dem Betreuer entgegen § 2 2.1 – 2.4.4 falsche oder unvollständige Versicherungen und Erklärungen abgegeben hat oder nicht unverzüglich eine Erklärung gemäß § 2 2.5 abgegeben hat,
c. ein betreuter Hund aggressives oder zerstörerisches Verhalten – Aggression gegen Menschen oder Tiere, Zerstörung von Einrichtungen und Gegenständen des Betreuers, mangelnde Stubenreinheit, übermäßiges Markieren – zeigt oder
d. ein Tier während seines Aufenthalts erkrankt, Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensstörungen zeigt, die durch die Trennung vom Kunden oder den Verlust seiner vertrauten Umgebung verursacht sein können oder das Tier sich ungeachtet der Beachtung tierschutzrechtlicher Anforderungen durch den Betreuer nicht an die Bedingungen der Betreuung gewöhnen kann.
7.2 Im Fall der Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Betreuer bringt dieser das Tier unverzüglich zum Kunden zurück; der Kunde ist verpflichtet, das Tier entgegenzunehmen. Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen oder ist in den Fällen zu b. und c. die Fortsetzung der Betreuung des Tieres unzumutbar, weil von dem Tier eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht, ist der Betreuer berechtigt, das Tier in ein geeignetes Tierheim zu bringen. Eventuelle Kosten für die Unterbringung des Tieres in einem Tierheim sowie die Kosten des Betreuers trägt der Kunde.
§ 8 Abholung des Tieres; Abgabe in ein Tierheim; Verwertung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, sein Tier zu dem vereinbarten Termin vom Betreuer zurückzunehmen.
8.2 Wird das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, stellt der Betreuer dem Kunden für die weitere Betreuung des Tieres je angefangenen Tag einen Betrag von € 40,00 in Rechnung.
8.3 Ist der vereinbarte Termin zur Abholung des Tieres länger als 5 Tage verstrichen, ist der Betreuer berechtigt, den Kunden durch Erklärung an die vom Kunden benannte e-mail-Adresse aufzufordern, sein Tier innerhalb einer Nachfrist von 3 Tagen ab Zugang der Aufforderung abzuholen, und dem Kunden anzudrohen, das Tier entweder an ein Tierheim abzugeben oder nach seiner Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über die Verwertung eines Pfandrechts gemäß § 647 BGB zu verwerten, sollte das Tier nicht innerhalb der Nachfrist von 3 Tagen vom Kunden abgeholt werden.
8.4 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist von 3 Tagen ist der Betreuer berechtigt, das Tier in ein Tierheim abzugeben oder das Pfandrecht an dem Tier gemäß § 5 zu verwerten. Kosten für die Unterbringung des Tieres in einem Tierheim sowie die Kosten des Betreuers trägt der Kunde; § 2, 2.8 S. 2 und 3 gelten entsprechend.
8.5 Der Betreuer wird im Rahmen der Entscheidung, ein Tier in ein Tierheim zu verbringen oder gemäß § 647 BGB zu verwerten, die Belange des betroffenen Tieres und die persönliche Beziehung des Tieres zu dem Kunden berücksichtigen. Die Abgabe des Tieres in ein Tierheim oder seine Verwertung auf der Grundlage eines Pfandrechts sind ausgeschlossen, wenn dem Tier dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden im Sinne von § 1 TierSchG zugefügt werden.
§ 9 Haftung des Betreuers
9.1 Die Haftung des Betreuers ist, soweit sich aus den Regelungen dieser AGB nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Betreuer nicht, wenn ein betreutes Tier während der Betreuungszeit trächtig wird. Der Betreuer haftet dem Kunden ebenfalls nicht für Verletzungen des betreuten Tieres aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten oder anderen Tieren, für das Entlaufen des Tieres oder Schäden Dritter, die durch das Tier verursacht werden. Der Betreuer haftet auch nicht für Sachen des Kunden (Wohnungsinventar, Gartenausstattung, Schüssel, Spielzeug, etc.).
9.2 Der Betreuer haftet nicht für den Tod eines betreuten Tieres, es sei denn der Tod des Tieres ist nachweislich überwiegend durch grob schuldhaftes Handeln – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – des Betreuers oder einer seiner Mitarbeiter verursacht.
9.3 Von dem Haftungsausschluss gemäß 9.1 ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erstermöglichen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Betreuer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.4 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Betreuer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und begrenzt auf den Wert der Gegenleistung des Kunden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.5 Die hier in § 9 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreuers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 10 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet gesamtschuldnerisch als Halter des betreuten Tieres neben dem Betreuer als Tieraufseher nach Maßgabe von § 834 BGB, soweit deren Haftung nicht gemäß § 9ausgeschlossen ist.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
Der Betreuer ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen von betreuten Tieren zu fertigen und diese Aufnahmen zur Darstellung des Leistungsangebots des Betreuers auf seiner Internetpräsenz https://hundesitter-oberland.de oder bei Social Media wie Facebook, Instagram etc. zu veröffentlichen oder zu Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Anfertigung und Nutzung solcher Bild- oder Tonaufnahmen durch Erklärung in Textform.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben diese AGB im Übrigen und der zwischen dem Betreuer und dem Kunden geschlossene Vertrag hiervon unberührt.
12.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.