Damit dein Haustier die bestmögliche Betreuung erhält, besprechen wir vorab alle relevanten Details.
Der genaue Preis richtet sich individuell nach den Bedürfnissen deines Hundes, deiner Katze oder deines Kleintiers.
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit, daher weise ich auf meinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.
Zudem können meine Dienstleistungen im Bereich der mobilen Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für meine Betreuung in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen können und somit eine Steuerersparnis erzielen (ohne Gewähr).
Der Bundesfinanzhof hat auch diese wichtige Frage zum „Gassi gehen“ zugunsten der Hundehalter entschieden:
Das Ausführen des Hundes („Gassi gehen“) für ein bis zwei Stunden außerhalb der Grundstücksgrenzen ist steuerlich begünstigt. Die Kosten sind zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Beschluss vom 25.9.2017, VI B 25/17).